Prävention sexualisierter Gewalt

Verhaltenskodex in der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marien Lemgo
GRUNDLAGE

Ein Mensch ist Gottes Kind und Geschöpf und steht unter seinem Schutz. Kein Mensch darf deshalb einen anderen für seine Bedürfnisse ausnutzen oder ihm schaden. Jeder Mensch darf und soll im Auftrag Gottes seinen Mitmenschen dienen und ihnen helfen.

Gott achtet besonders auf die Schwachen und stellt sie unter seinen Schutz: Kinder, Witwen und Waisen, Fremde, Arme, Behinderte und alle Hilfsbedürftigen.

Kinder und Jugendliche wie auch Erwachsene sollen deshalb in unserer Kirchengemeinde St. Marien Lemgo sicher sein vor Übergriffen in ihre körperliche, geistige und seelische Intimsphäre.  Von sexualisierter und anderer Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche sollen in der Kirchengemeinde einen sicheren Schutzraum  und vertrauenswürdige kompetente Ansprechpartner finden.

 

VERHALTENS-REGELN

Ich begegne anderen mit Respekt und Wertschätzung.
Ich achte auf meine Grenzen und die Grenzen anderer. 

Ich sehe meinen Körper als Geschenk Gottes. Ich pflege ihn und schütze seine Gesundheit. Ich lerne ihn kennen, probiere, was mir gefällt und sage „Nein!“, wenn mir etwas nicht gefällt.

Ich achte intime Freundschaften und Paar-Beziehungen, sowohl hetero- wie homosexuelle. Sie dürfen in unserer Gemeinde entstehen und gelebt werden, allerdings nicht zwischen Mitarbeitern und Schutzbefohlenen.

Meine Wünsche und Bedürfnisse stelle ich zurück, wenn mein Gegenüber mir unterlegen ist. Ich missbrauche nicht das Vertrauen anderer, besonders schwächerer.
Ich nehme Rücksicht auf die Gemeinschaft darin, wie ich meine Paarbeziehung in der Gemeinde auslebe. 

 

KRITISCHE SITUATIONEN

1. Körperliche Berührungen sind ein natürliches Bedürfnis und lebensnotwendig.
Sie müssen angemessen sein und die Grenzen achten. Darauf achte ich wachsam bei mir selbst und auch bei anderen. 

2. Ich habe Verantwortung für das, was ich weiß, vermute oder wahrnehme.
Bedenkliche Situationen hinterfrage ich und lasse Bedenken nicht einfach fallen.
Ich will nicht schnell urteilen, nichts verharmlosen und nichts übertreiben.

3. Ich bewahre Ruhe und wende mich an eine kompetente Vertrauensperson meiner Wahl.

4. Ich habe das Recht, mit einer vertrauenswürdigen Person über alles zu sprechen, auch über belastende Geheinisse.

 

 

PRAKTISCHES

1. Vertrauliche Gespräche
Vertrauliche Gespräche zwischen Mitarbeitern und Kinder bzw. Jugendlichen sind manchmal nötig und möglich. Dabei ist zu gewährleisten: Die Kinder und Jugendlichen können den Raum und die Situation jederzeit verlassen. Auf beiden Seiten - des Mitarbeiters und des Kindes/Jugendlichen wird möglichst eine weitere Person hinzugezogen. Wenn das Kind / der Jugendliche ausdrücklich ein Vier-Augen-Gespräch wünscht, findet dies entweder in einem Raum statt, der von anderen eingesehen werden kann (Glasscheibe) oder aber ein anderer Mitarbeiter wird informiert, dass ein Gespräch stattfindet. 

2. Übernachtungen
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung schlafen Jungen und Mädchen, Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen in getrennten Schlafräumen. Bei Übernachtung in der Kirche in getrennten Bereichen. Die Türen werden von außen als Jungen- oder Mädchenzimmer gekennzeichnet. Die Teilnehmer werden informiert, wo die Zimmer der weiblichen und der männlichen Betreuer zu finden sind. Nach Beginn der Nachtruhe betreten nur noch männliche Mitarbeiter die Jungenzimmer, nur weibliche Mitarbeiterinnen die Mädchenzimmer.

3. Spiele
Bei Spielen und Übungen mit Körperkontakt wird den Teilnehmern ermöglicht, nicht teilzunehmen.

4. Schulungen
In Schulugen werden alle Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen über das Schutzkonzept informiert, an der Weiterentwicklung beteiligt und mit ihrer Unterschrift darauf  verpflichtet.

 

VERTRAUENSPERSONEN

Die Kirchengemeinde benennt mehrere Vertrauenspersonen als Ansprechpartner und gibt Ihre Kontaktdaten bekannt.
Zu unseren Vertrauenspersonen

ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in der Gemeinde mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, legen dem Verantwortlichen der Kirchengemeinde ein Erweitertes Führungszeugnis vor.

SELBSTVERPFLICHTUNG

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in der Gemeinde mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bekräftigen mit Ihrer Unterschrift, dass sie diese Grundsätze kennen und befolgen werden.